Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd' andre an!

Mit diesem Spruch werden wir häufig konfrontiert, wenn wir unsere Forderung auf Verlegung der Güterbahntrasse westlich der Autobahn artikulieren.

Man wirft uns vor, dass wir anderen Teilen der Bevölkerung den Güterbahnverkehr zumuten, während wir ihn durch die Badeorte der Lübecker Bucht vehement ablehnen.
Es ist richtig, eine Güterbahntrasse, die nicht an bewohnte Gegenden grenzt, gibt es nicht. Die Bahn kann nicht zickzack fahren.
Aber hier hört das Sankt Florians Prinzip schon auf.
 
Die Auswirkungen eines internationalen Güterbahnverkehrs auf der jetzigen Bestandstrasse sind für Mensch und Wirtschaft ungleich höher als die Verlagerung auf einer Neubautrasse westlich der Autobahn.
Denn:
  1. Die Bahn AG muss bei der Bestandstrasse ungleich weniger Schallschutzmaßnahmen aufgrund von Altrechten vornehmen als bei einer Neubaustrecke. Also haben die Bewohner an der Bestandstrasse eine viel höhere Lärmemission zu ertragen als an einer neu zu bauenden Güterbahntrasse. Der damit einhergehende Verlust der Lebensqualität ist für die Bewohner an der Alttrasse also viel gravierender.
  2. An der Alttrasse zwischen Ratekau, Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf wohnen in geballten Räumen die meisten vom Güterbahnlärm betroffenen Bewohner. Bei einer westlich gelegenen Neubautrasse kann man Gebiete einbeziehen, in denen weitaus weniger Betroffene wohnen. Diese erhalten darüber hinaus auch einen gesetzlich weitaus besseren Lärmschutz.
  3. Der Tourismus in den Badeorten der Lübecker Bucht gehört zu den Hauptfaktoren der wirtschaftlichen Kraft in unserem Landkreis. Es bestreitet keiner, dass dieser wesentliche 'Wirtschaftsfaktor' durch den Güterbahnlärm ganz erheblich gestört, wenn nicht gar ganz zerstört wird. Diese Auswirkungen sind bei einer neuen Trassenführung weit geringer und nicht vergleichbar; auch wenn man den Fremdenverkehr in den Orten westlich der Autobahn und den zusätzlichen Landverlust in bäuerlichen Bereichen nicht ganz unbeachtet lassen darf. Andererseits ist der Wertverlust der Immobilien entlang der Alttrasse mit Güterbahnverkehr erheblich höher. So kann man allein bei den Immobilien im Aalweg in Haffkrug, niedrig gerechnet, von einem Verlust von ca. 5 Millionen Euro ausgehen, wenn man einen durchschnittlichen Abschlag für den Güterbahnlärm von 20 % ansetzt.
  4. Eine Neubautrasse müsste die Bahn/die Bundesregierung allein bezahlen, bei einem Ausbau der Bestandstrasse kämen auf die Gemeinden und das Land SH erheblich Kosten zu, da sie z.B. den Ausbau der Bahnübergänge je zu 1/3 mit finanzieren müssten. Dieses Geld ist in den Gemeinden und im Land nicht vorhanden.
Die Bürger in den genannten Badeorten hätten also weitaus höhere Belastungen in Bezug auf Gesundheit, Wirtschaftskraft und Wertverlust bei Eigentum zu tragen als die Bürger an einer neu zu bauenden Güterbahntrasse.

Man kann sich daher zwangsläufig die Frage stellen, ob wir nicht Grund haben, unsere Kritiker mit dem Sankt Florians Prinzip zu konfrontieren.
Wir sollten es nicht tun! Selbst eine geringere Belastung bei einer Neubautrasse stellt eine Einschränkung für die dortigen Anlieger dar.
 
Wir werden vielmehr auch für sie fordern, dass eine Neubautrasse nach den allerneuesten Standards in puncto Schallschutz gebaut werden muss, und dass die Bahn AG oder die Bundesregierung nicht auf Kosten der Bevölkerung nur das Notwendigste bei der neuen Trassenführung vorsieht.
 
Mit freundlichem Gruß
 
Udo Hahn
 
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Kein Güter-Bahn-Verkehr
durch die Badeorte der Lübecker Bucht.

Eine Initiative besorgter Bürger aus den Badeorten der Lübecker Bucht.