Allgemeine Gründe

70 Ich wende mich insgesamt gegen das Vorhaben, da hierdurch mein Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit (Art. 2, Abs. 2 Grundgesetz) und Eigentum Art. 14 Abs. 1 GG verletzt wird. Meine Grundrechte stellen höherrangiges Recht dar, als die ausschließlich nur wirtschaftlichen Belange auf Seiten des Antragstellers als Träger des Vorhabens. Weiter verstößt das Vorhaben gegen Art. 20a des Grundgesetzes. „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“.
 
71 Der Wohnwert und die gesamte Lebensqualität werden sehr stark sinken. Die Aufenthaltsqualität im Freien wird in einem breiten Korridor längs der Trasse verloren gehen. Erst in einem Abstand von mehreren Hundert Metern abseits der Trasse wird bei Windstille ein gerade noch erträgliches Maß erreicht. Freizeitaktivitäten mit Gesprächen, wie z.B. ein simples Kaffeetrinken auf dem Balkon oder im eigenen Garten, werden nur noch stark eingeschränkt möglich sein.
 
72 Die Grundlagen der Planung sind fragwürdig. Die Planung beruht auf zum Teil veralteten Untersuchungen und Gutachten. Die Prognosen, die teilweise bis zum Jahr 2025 reichen, sind angesichts der aktuellen Entwicklungen äußerst unsicher. So wird bei der Annahme der zukünftigen Verkehrsaufkommen die Auswirkung steigender Rohstoffpreise nicht ausreichend berücksichtigt.
 
73 Wesentliche Daten der aktuellen Bedarfsbegründung sind mit einem Alter von mehr als 10 Jahren völlig überholt und entsprechen nicht mehr der heutigen Realität.
 
74 Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und die Feinstaubproblematik blieben unberücksichtigt.
 
75 Der Marktwert der Immobilien ist schon heute durch die derzeitige Diskussion und Verunsicherung erheblich gesunken. Dieses hat bei der Beurteilung von Kreditvergaben erhebliche Bedeutung. Ein Verkauf von Wohnhäusern ist derzeit fast unmöglich.
 
76 Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch die Art und Weise der Präsentation der Planungsunterlagen erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht, so ist z.B. das Kartenmaterial nicht einmal geordnet.
 
77 Im Besonderen fordere ich, dass der Prognosehorizont für die Bemessung der Zugzahlen mindestens auf das Jahr 2025, besser noch auf das Jahr 2030 ausgedehnt wird. Des Weiteren fordere ich, für die Dimensionierung der Schallschutzmaßnahmen nicht eine nicht nachvollziehbare prognostizierte Zugzahl zugrunde zu legen, sondern die maximale Kapazität der Güterstrecke in den besagten Streckenabschnitten.
 
78 Durch die ungerechtfertigte Privilegierung des Schienenverkehrslärms wird den davon betroffenen Menschen mittels Schienenbonus und besonders überwachtem Gleis (BÜG) doppelt so viel Lärm zugemutet als nötig. Dagegen protestiere ich und verlange, dass der sog. Schienenbonus für hochbelastete Güterstrecken nicht weiter in Anwendung gebracht werden darf. Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung belegen zweifelsfrei, dass der Schienenverkehrslärm unter allen Verkehrslärmarten den Nachtschlaf am meisten beeinträchtigt. Es müsste also ein Schienenmalus in Ansatz gebracht werden.
 
79 Das Umweltbundesamt (UBA) hat in Untersuchungen nachgewiesen, dass das BÜG (Besonders überwachtes Gleis) für Güterzüge allenfalls eine Lärmminderung von 1 bis 1,5 dB(A) bringt und daher empfohlen, das BÜG wegen erwiesener Geringfügigkeit als aktive Schallschutzmaßnahme nicht mehr länger in Ansatz zu bringen. Dieser Empfehlung des UBA schließe ich mich voll an und verlange die Streichung des BÜG aus den Planunterlagen.
 
80 Die Streichung der Lärmprivilegien „Schienenbonus“ und „BÜG“ darf aber keineswegs passive Lärmschutzmaßnahmen zur Folge haben. Auf solche Maßnahmen ist vollständig zu verzichten, um zum Schutz meines Rechtsguts Eigentum die Immobilienwerte zu erhalten. Zum Schutz meines Rechtsguts Lebensqualität ist insbesondere das Wohnumfeld aktiv vor Güterzuglärm zu schützen. Es dürfen nicht die Menschen eingesperrt werden, sondern der Güterzuglärm muss eingesperrt werden. Es kann auch nicht sein, dass ich bei passivem Schallschutz die laufenden Kosten der erforderlichen Lüftungseinrichtung (Stromkosten, jährlicher Filterwechsel) für alle Zeiten zu tragen habe, ganz zu schweigen von den Kosten, die durch eine Erneuerung der Schallschutzfenster entstehen würden.
 
81 Die Diskussion über Feinstaubbelastungen und deren Beeinflussung auf die Gesundheit ist in aller Munde. Durch das hohe Aufkommen an Zügen ist, bedingt durch den Abrieb von Bremsen, Schienen und Radlaufflächen, ein deutlicher Anstieg an Feinstäuben und damit eine Beeinträchtigung der Gesundheit zu erwarten.
 
82 Mit der Durchleitung von Gefahrgut auf der Schienentrasse durch bewohntes Gebiet entsteht ein potenzielles Sicherheitsrisiko, dem ich und meine Familie und meine Mitmenschen ausgesetzt werden. Dieses Risiko hinnehmen zu müssen, lehne ich strikt ab.
 
83 Durch die langen Schrankenschließzeiten und den Aufgaben von Bahnübergängen befürchte ich, dass Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall mein Haus nicht rechtzeitig erreichen können.

84 Die freiwillige Feuerwehr unseres Ortes setzt sich aus engagierten Bürgern zusammen, die sich neben ihrer beruflichen Tätigkeit dem Allgemeinwohl verdient machen. Ich befürchte, dass die sicherheitsrelevanten Herausforderungen (Gefahrgut Abwehr durch den Transport von Umweltgiften, Unfälle auf der Strecke etc.) zu einer Überforderung der Aktiven führen und sie dieser Herausforderung nicht gerecht werden können. Die bekannten dringenden Personalprobleme bei den freiwilligen Feuerwehren in unserem Kreis werden dadurch nur noch verschärft.
 
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Kein Güter-Bahn-Verkehr
durch die Badeorte der Lübecker Bucht.

Eine Initiative besorgter Bürger aus den Badeorten der Lübecker Bucht.