Raumordnungsverfahren Schienenanbindung Feste Fehmarnbeltquerung
Aktenzeichen: StK 334-620.132-11
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir sind eine Bürgerinitiative, die sich im Juli 2012 mit dem Ziel gegründet hat, die sich damals schon abzeichnende Nutzung der Bestandstrasse durch die Badeorte der Lübecker Bucht für den aufkommenden Güterbahnverkehr zu verhindern.
 
Um unser Vorhaben nach außen hin zu verdeutlichen, haben wir uns bei der Gündung den Namen ‚Kein Güterbahnverkehr durch die Badeorte der Lübecker Bucht’ gegeben.
 
Innerhalb von ca. 8 Monaten haben nach heutigem Stand 1269 Bürgerinnen und Bürger schriftlich ihre Mitgliedschaft erklärt. Unsere Mitglieder kommen  überwiegend  aus den Orten Sierksdorf, Haffkrug, Scharbeutz und Timmendorfer Strand. Sie haben sich mit ihrer Beitrittserklärung ausdrücklich zu dem in unserer Satzung festgeschriebenen Ziel bekannt, dass der anfallende Güterbahnverkehr im Rahmen der Festen Fehmarn-Beltquerung westlich der A1 auf eine möglichst siedlungsferne Neubautrasse ausweichen soll. Siehe beigefügte Satzung.
 
Wir nehmen daher für uns in Anspruch, im Namen unserer 1.269 Mitglieder, folgende Einwände gegen das von der Deutschen Bahn AG im Raumordnungsverfahren eingebrachte Vorhaben, die bisherige Bestandstrasse auch für den zukünftigen Güterbahnverkehr zu nutzen, zu erheben:


·         Die von Gutachtern der Deutschen Bahn AG (!) durchgeführten Ermittlungen sind teilweise unvollständig. Sämtliche Untersuchungen weisen methodische Mängel auf, die sich auf das Abwägungsverhältnis fehlerhaft auswirken können. Ausserdem ist die Abschnittsbildung falsch eingeteilt, da sie weitere denkbare Trassenvarianten offenbar ausschliessen soll. Der Abschnitt 1 von Bad Schwartau bis südlich Neustadt/Holst. umfasst völlig unterschiedliche Räume, die man in einem Zusammenhang nicht beurteilen kann. Der Abschnitt 1 muss in 2 Abschnitte aufgeteilt werden, wobei sich ein Abschnitt von Bad Schwartau bis südöstlich von Ratekau erstreckt und ein zweiter von dort bis Neustadt/Holst. Dies ergibt sich schon daraus, dass bei der Bestimmung der Vorzugstrasse durch die Deutsche Bahn AG der Abschnitt von Ratekau bis Neustadt sowohl auf der ersten als auch auch dem dritten Platz liegt (Variante 1.2 und 1.3). Die Vorzugstrasse der Deutschen Bahn AG ist in diesem Abschnitt also nicht eindeutig.
Es muss mit Nachdruck auf den Anachronismus des im Schallgutachten berücksichtigten Schienenbonus’ der Bahn und auf die Möglichkeit der Mittelung des Schienenlärms
hingewiesen werden. Wir lehnen diese völlig lebensfremden Bevorzugungen der Bahn bei der Zulässigkeit der Grenzwertbestimmung des Schienenlärms kategorisch ab.

Die Lärmbelästigung bei uns betroffenen Bürgern reduziert sich nicht um 5dBA Lärm oder um den zugrunde gelegten gekappten Lärmanteil zwischen realem und gemitteltem Lärmwert. Der Lärm kommt real - ohne gesetzliche Trickreduzierungen - beim Menschen an.
Die von der Bahn in ihren Gutachten aufgestellten Lärmkorridore, die an sich schon Mängel aufweisen, würden einen dann noch viel breiteren Rahmen links und rechts der geplanten Vorzugstrasse einnehmen. Damit erhöht sich die Anzahl der von Lärm betroffenen Bürger in den von uns vertretenen Orten Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf erheblich.
Desweiteren sei darauf hingewiesen, dass sich die gemittelten Lärmwerte auf eine exakte Zugzahl von 140 Zügen (40 SPNV, 22 SPFV, 78 SGV) bezieht. Bei jeder späteren Veränderung  der Zugzahlen müssen die gemittelten Lärmwerte überprüft werden, und es muss festgestellt werden, ob die gesetzlichen Bestimmungen noch eingehalten werden.
Die maximale Auslastung der Bestandstrasse ohne Lärmschutz geht in die Gutachten als Planfall 0 ein. Dieser ist bewusst gewählt worden, um die späteren negativen Auswirkungen der Hinterlandanbindung zu verharmlosen. Seriöse Prognosen können jedoch nur erstellt werden, wenn man von dem jetzigen Ist-Zustand ausgeht.


·         Es ist wissenschaftlich erwiesen und es kann nicht mehr seriös angezweifelt werden, dass durch Lärm betroffene Bürger einem hohen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind.
Dazu hat  Prof. Dr. Manfred Spreng, Uni Erlangen, erklärt, dass auf die Gesundheits-gefährdung neben der Intensität die Dynamik des verursachenden Schalles großen Einfluss hat.
Diese Dynamik entsteht z.B. bei Bahngeräuschen, bei denen die ausgeprägten Pegel-anstiegsgeschwindigkeiten und auch schnelle Frequenzänderungen typisch sind und daher für gefährliche körperliche Reaktionen verantwortlich sind. Nähere Ausführungen hierzu sind in dem von der BI ‚Pro Rheintal e.V. Bürgernetzwerk, Simmerner Straße 12, 56154 Boppard, herausgegebenen Buch ‚Bahnlärm macht krank’ auf Seite 6 nachzulesen.
Siehe kopierte Seite in der Anlage.
Die gesundheitlichen Folgen des Lärms sind für ältere Bürger lebensgefährlich, zumal dann, wenn bereits Erkrankungen des Kreislaufs vorliegen. Bei Kindern drohen psychische und psychosomatische Erkrankungen mit der Gefahr von Dauerschäden.


·         Der aufkommende Bahnlärm, real oder gemittelt, wird eine ungeheure Wertevernichtung bei den  Immobilien unserer Mitglieder auslösen. Die Strukturen in den von uns vertretenen Orten zeigen einen weit überwiegenden Anteil von selbstgenutztem Eigentum. Darüber hinaus haben viele unserer Bürger Ferienwohnungen ausgebaut und sind auf die Einnahmen durch Vermietungen an Touristen angewiesen. Diese Ferienwohnungen finden in den Gutachten keinerlei Beachtung, da nur Beherbergungsbetriebe mit 9 und mehr Betten betrachtet werden. Auch auswärtige Bürger, die eine Zweitwohnung hier besitzen, sind erheblich von dem Wertefall betroffen. Müssen diese Eigentumswohnungen auch noch vermietet werden, um die darauf aufgebaute Finanzierung zu gewährleisten, werden viele Ihr Eigentum verkaufen und durch die Wertverluste wegen des aufkommenden Güterverkehrs schwere finanzielle Belastungen tragen müssen.
Diese Wertminderungen bei den Immobilien unserer Mitglieder bedeuten eine Verletzung des Grundrechtes auf Eigentum nach Art. 14 GG.
Somit sind mit dem Bau der Schienenhinterlandanbindung konkrete wirtschaftliche Nachteile für unsere Bürger verbunden. Es handelt sich folglich nicht lediglich um eine auf der Sozial-pflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) beruhende Inhalts- und Schranken-bestimmung des Eigentums, sondern hätte dann den Charakter eines enteignungsgleichen Eingriffes, der die Festsetzung von angemessenen Entschädigungen für den Wertverlust durch unsere Mitglieder zur Folge haben wird.


In der heutigen Zeit ist Wohneigentum mehr denn je ein gewisser Garant für eine Alters- und Pflegevorsorge. Sehr viele Bürger haben sich auch aus diesem Grunde Eigentum angeschafft.
Wir befürchten sehr, dass bereits bei der Entscheidung für den Aus- und Neubau der Trassen 1A und A ein sofortiger zwangsläufiger Werteverfall eintritt. Der Wertverlust führt zu einer erheblichen Verunsicherung und Sorge der betroffenen Bürger, die eine gesicherte Altervorsorge dann nicht mehr sehen.


·         Es macht uns Angst, wenn durch bebaute Ortschaften Gefahrgut einschließlich radioaktiver Substanzen oder Abfall auf den Bahngleisen transportiert werden soll. Kein Bürger unserer


Initiative ist bereit, diese Risiken hinzunehmen und lehnt sie daher strikt ab.


·         Die Orte Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug und  Sierksdorf sowie auch der gesamte Kreis Ostholstein schöpfen ihre Wirtschaftskraft weit überwiegend aus dem Tourismus. So ist unser Kreis einer der meistfrequentierten Touristik-Gebiete in der Bundesrepublik. Es wird dann zur Tatsache, dass die Bahntrassen 1A oder A durch die Verschandelung der Landschaft und durch den dauernden Lärm der Güterzüge viele Touristen abschreckt.


·         Der Kreis Ostholstein hat bereits 2010 durch die Betroffenheitsanalyse feststellen müssen, dass der Tourismus in allen Badeorten unseres Kreises starke Rückgänge aufweisen wird.
Insbesondere sind die von uns vertretenen Orte durch die Einbeziehung der Bestandstrasse für den Güterbahnverkehr erheblich betroffen.
Laut Herrn Bürgermeister V. Owerien von der Gemeinde Scharbeutz und Vorsitzender des  ‚Ostsee-Holstein-Tourismus e.V.’ werden die Orte Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug, Sierksdorf und Neustadt durch den geplanten Güterbahnverkehr durch diese Orte einen Rückgang beim Fremdenverkehr von ca. 20% erleiden. Damit rutscht der Tourismus in unseren Orten in einen Grenzbereich, in dem Vermieter und Gastronomie in ihrer Existenz stark gefährdet sind.
Nach neuerer Erkenntnis, so Owerien, werden die zuvor genannten Prozentzahlen nicht ausreichen, so dass der Schaden noch viel größer werden wird. Damit gehen gleichzeitig hunderte von Arbeitsplätzen in der ‚Weißen Industrie’ verloren, die in Ostholstein oder in anderen Kreisen unseres Bundeslandes nicht ersetzt werden können. Keiner, der ernst genommen werden will, redet jetzt noch über die vielen neuen Arbeitsplätze, die die Hinterlandanbindung für Ostholstein bringen wird
Wir nehmen an, dass die Betroffenheitsanalyse des Kreises Ostholstein vom 08.09.2010 in das Raumordnungsverfahren von einer Gemeinde oder vom Kreis mit eingebracht werden wird. Sie spiegelt die realen Raumunverträglichkeiten der Hinterlandanbindung durch die geplante Güterbahntrasse wider.


·         Es kann nicht sein, dass unsere Bundesregierung es zuläßt, dass tausende ihrer Bürger durch ein Großprojekt, wie die Feste-Fehmarn-Beltquerung (FFBQ), erhebliche gesundheitliche Schäden durch Lärm und im engeren Gleiskorridor auch durch Feinstaubbelastung erleiden müssen.
In den Niederlanden z.B. wird der Bürger in seinen Rechten respektiert. Dort hat man mit einem Milliardenaufwand die internationale Güterbahntrasse von Rotterdam zur deutschen Grenze auf beiden Seiten  mit Schallschutzwänden versehen und in Siedlungsnähe einge-deckelt oder eingetunnelt.


·         Wir reklamieren daher im Namen unserer 1.269 Mitglieder ein Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und auf Eigentum nach Art. 14 GG. Unsere Grundrechte stellen höherrangiges Recht dar, als die ausschließlich nur wirtschaftlichen Belange von Seiten des Antragsstellers als Träger des Vorhabens.


Weiter verstößt das Vorhaben gegen Art. 20a des Grundgesetzes, in dem es heißt: ‚Der Staat
schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebens-grundlagen der Bürger und die Tiere im Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung durch die  Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
 
·         Unsere Mitglieder haben noch viel mehr Raumunverträglichkeiten genannt, wie z.B. Störung der Natur und naturnahe Wald- und Seengebiete, den Wegfall der Erholungsmöglichkeiten auf Terasse, Balkon und Garten, die Landschaftsverschandelung durch zum Teil 6m hohe


Lärmschutzwände – die Berliner Mauer war dagegen nur 3,60m hoch -, die Verschuldung der Komunen durch die dann fällige gesetzliche Beteiligung  beim Neubau von Bahn-übergängen, Tunneln oder Brücken. Dieses läßt dann mittelfristig keine Mittel mehr für andere dringenden Infrastrukturmaßnahmen zu.
Bereits getätigte Investitionen in den Ausbau zur Verschönerung der Bäder würden durch das Fernbleiben von immer mehr Touristen als Verschwendung anzusehen sein.


·          Alle aufgezeigten Einwände veranlassen uns im Einklang mit unseren Mitgliedern die Trassen-Varianten 1A und A als absolut nicht raumverträglich einzustufen.
 Die Trassenvariante E ist auch nur dann zu akzeptieren, wenn eine Eintrogung und in Siedlungsnähe Eindeckelung zum Lärmschutz vorgenommen wird.
Die Bestandstrasse 1A sollte jedoch für den Personennahverkehr von Lübeck durch unsere Orte nach Neustadt und darüber hinaus erhalten bleiben.
Wir befinden uns mit dieser Forderung im Einklang mit der IHK Lübeck, siehe beigefügte Beschluß der Vollversammlung vom 05.03.2013, des Schleswig Holsteinischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr, Herrn Reinhard Meyer, siehe Kopie des Zeitungsausschnitts der LN vom 13./14.01.2013.
Ebenso hat sich der Präsident der Unternehmensverbände in Schleswig-Holstein und Hamburg, Herr U. Wachholtz, bereits im September 2012 für eine neue Bahntrasse ausgesprochen. Hierzu finden Sie beigefügt eine Kopie des Zeitungsausschnitts vom Ostholsteiner Anzeiger. Herr H.-J. Arp, MdL-CDU-Landtagsfraktion in Kiel hat unserem Mitglied, Herrn Peter Ninnemann, schriftlich mitgeteilt, dass Bundesverkehrsminister Ramsauer unmissverständlich verdeutlicht hat, dass die beste und nicht billigste Lösung realisiert wird. Kopie des Schreibens von Herrn Arp ist ebenfalls als Anlage beigefügt.



Mit freundlichen Grüßen


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Kein Güter-Bahn-Verkehr
durch die Badeorte der Lübecker Bucht.

Eine Initiative besorgter Bürger aus den Badeorten der Lübecker Bucht.